Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen (§ 44 StG; Art. 11 Abs. 2 StHG). - Zusprechung einer IV-Rente, verbunden mit Nachzahlung der bereits verfallenen Rentenbetreffnisse. Nachzahlung als Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 44 StG. Für die Ermittlung des Steuersatzes im Jahr der Nachzahlung sind die im gleichen Jahr noch folgenden monatlichen Rentenzahlungen in die Umrechnung der Nachzahlung einzubeziehen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 24.02.2005 AGVE_2005_27
Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen (§ 44 StG; Art. 11 Abs. 2 StHG).
- Zusprechung einer IV-Rente, verbunden mit Nachzahlung der bereits verfallenen Rentenbetreffnisse. Nachzahlung als Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 44 StG. Für die Ermittlung des Steuersatzes im Jahr der Nachzahlung sind die im gleichen Jahr noch folgenden monatlichen Rentenzahlungen in die Umrechnung der Nachzahlung einzubeziehen.
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer