Gemeindeversammlung; die Informationstätigkeit der Gemeindebehörden hat sich im Vorfeld einer Gemeindeversammlung grundsätzlich auf die gesetzlich vorgesehenen Abstimmungserläuterungen des Gemeinderates zu beschränken.
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Aargau Obergericht sonstige Kammern 29.11.2005 AGVE_2005_126
Gemeindeversammlung; die Informationstätigkeit der Gemeindebehörden hat sich im Vorfeld einer Gemeindeversammlung grundsätzlich auf die gesetzlich vorgesehenen Abstimmungserläuterungen des Gemeinderates zu beschränken.
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