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AGVE_2005_123

Aargau · 2005-11-30 · Deutsch AG

Schulrecht. Übertritt von der Primar- in die Bezirksschule - Übertritt auf Empfehlung der Lehrperson oder aufgrund bestandener Übertrittsprüfung (Erw. 3.a). - Sind die Eltern mit der Empfehlung der Lehrperson nicht einverstanden, entscheidet die Schulpflege über den prüfungsfreien Übertritt (Erw. 3.a und 5). - Wird der verweigerte Übertritt in eine höhere Schulstufe aufgrund einer dagegen erhobenen Beschwerde vorsorglich gestattet, dürfen die dort erbrachten Leistungen für den Entscheid über die Beschwerde grundsätzlich nicht berücksichtigt werden; Ausnahmen von diesem Grundsatz (Erw. 6).

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Aargau Obergericht sonstige Kammern 30.11.2005 AGVE_2005_123

Schulrecht. Übertritt von der Primar- in die Bezirksschule

- Übertritt auf Empfehlung der Lehrperson oder aufgrund bestandener Übertrittsprüfung (Erw. 3.a).

- Sind die Eltern mit der Empfehlung der Lehrperson nicht einverstanden, entscheidet die Schulpflege über den prüfungsfreien Übertritt (Erw. 3.a und 5).

- Wird der verweigerte Übertritt in eine höhere Schulstufe aufgrund einer dagegen erhobenen Beschwerde vorsorglich gestattet, dürfen die dort erbrachten Leistungen für den Entscheid über die Beschwerde grundsätzlich nicht berücksichtigt werden; Ausnahmen von diesem Grundsatz (Erw. 6).

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