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AGVE_2005_115

Aargau · 2005-08-10 · Deutsch AG

Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 13 lit. f BVO - Gemäss kantonaler Praxis ist die finanzielle Unabhängigkeit (BGE124 II 110) nicht gegeben, wenn eine Familie, die vorläufig aufgenommen ist, von der öffentlichen Hand teilunterstützt wird (E. 2.2 und 2.3) - Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einzig zum Zweck, dass der Jugendliche bei der Lehrstellensuche angeblich bessere Chancen hat, ist nicht zulässig (E. 2.4)

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Aargau Obergericht sonstige Kammern 10.08.2005 AGVE_2005_115

Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 13 lit. f BVO

- Gemäss kantonaler Praxis ist die finanzielle Unabhängigkeit (BGE124 II 110) nicht gegeben, wenn eine Familie, die vorläufig aufgenommen ist, von der öffentlichen Hand teilunterstützt wird (E. 2.2 und 2.3)

- Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einzig zum Zweck, dass der Jugendliche bei der Lehrstellensuche angeblich bessere Chancen hat, ist nicht zulässig (E. 2.4)

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