Beschwerdelegitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG). - Die Beschwerdelegitimation setzt auch bei Beschwerden nach § 53 VRPG wegen Rechtsverzögerung ein schutzwürdiges eigenes Interesse voraus. - Kein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung einer abgeschlossenen Verfahrensverzögerung, die keine materiellen Konsequenzen in der Sache zur Folge hat.
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 31.03.2004 AGVE_2004_70
Beschwerdelegitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG).
- Die Beschwerdelegitimation setzt auch bei Beschwerden nach § 53 VRPG wegen Rechtsverzögerung ein schutzwürdiges eigenes Interesse voraus.
- Kein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung einer abgeschlossenen Verfahrensverzögerung, die keine materiellen Konsequenzen in der Sache zur Folge hat.
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