Beschwerdelegitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG). - Bei bestimmten Sachverhalten besteht ein schutzwürdiges Interesse für den Antrag des Steuerpflichtigen, die Steuerveranlagung sei zu seinen Ungunsten abzuändern (Erw. 2/a). - Für die Beschwerdeführung muss ein eigenes Interesse vorliegen. Daran fehlt es, wenn die beschwerdeführende Einmann-AG lediglich Interessen ihres Aktionärs verfolgt (Erw. 2/b).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 14.05.2004 AGVE_2004_68
Beschwerdelegitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG).
- Bei bestimmten Sachverhalten besteht ein schutzwürdiges Interesse für den Antrag des Steuerpflichtigen, die Steuerveranlagung sei zu seinen Ungunsten abzuändern (Erw. 2/a).
- Für die Beschwerdeführung muss ein eigenes Interesse vorliegen. Daran fehlt es, wenn die beschwerdeführende Einmann-AG lediglich Interessen ihres Aktionärs verfolgt (Erw. 2/b).
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