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AGVE_2004_68

Aargau · 2004-05-14 · Deutsch AG

Beschwerdelegitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG). - Bei bestimmten Sachverhalten besteht ein schutzwürdiges Interesse für den Antrag des Steuerpflichtigen, die Steuerveranlagung sei zu seinen Ungunsten abzuändern (Erw. 2/a). - Für die Beschwerdeführung muss ein eigenes Interesse vorliegen. Daran fehlt es, wenn die beschwerdeführende Einmann-AG lediglich Interessen ihres Aktionärs verfolgt (Erw. 2/b).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 14.05.2004 AGVE_2004_68

Beschwerdelegitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG).

- Bei bestimmten Sachverhalten besteht ein schutzwürdiges Interesse für den Antrag des Steuerpflichtigen, die Steuerveranlagung sei zu seinen Ungunsten abzuändern (Erw. 2/a).

- Für die Beschwerdeführung muss ein eigenes Interesse vorliegen. Daran fehlt es, wenn die beschwerdeführende Einmann-AG lediglich Interessen ihres Aktionärs verfolgt (Erw. 2/b).

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