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AGVE_2004_67

Aargau · 2004-12-09 · Deutsch AG

Zustellung von Verfügungen und Entscheiden. - Erfolgt die Zustellung einer Verfügung oder eines Entscheids als Gerichtsurkunde oder eingeschriebene Sendung, so reicht die blosse Bestreitung, die Abholungseinladung erhalten zu haben, nicht aus, um den Beweis der gültigen Zustellung zu vereiteln.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 09.12.2004 AGVE_2004_67

Zustellung von Verfügungen und Entscheiden.

- Erfolgt die Zustellung einer Verfügung oder eines Entscheids als Gerichtsurkunde oder eingeschriebene Sendung, so reicht die blosse Bestreitung, die Abholungseinladung erhalten zu haben, nicht aus, um den Beweis der gültigen Zustellung zu vereiteln.

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