Disziplinarstrafe gegen Anwalt. - Berufsregeln der Anwälte (Erw. 3/a). - Wann ist es zulässig, mehrere Parteien zu vertreten? Im Prozess gilt das Verbot der formellen Doppelvertretung (Vertretung von Parteien mit entgegengesetzten Interessen) uneingeschränkt (Erw. 3/b, 4).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 25.08.2004 AGVE_2004_63
Disziplinarstrafe gegen Anwalt.
- Berufsregeln der Anwälte (Erw. 3/a).
- Wann ist es zulässig, mehrere Parteien zu vertreten? Im Prozess gilt das Verbot der formellen Doppelvertretung (Vertretung von Parteien mit entgegengesetzten Interessen) uneingeschränkt (Erw. 3/b, 4).
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