Weisung oder Auflage zur Hinterlegung von Autoschildern; Subsidiarität und Eigenverantwortung bei einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit. - Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass einem Sozialhilfeempfänger die Möglichkeit zur Einschränkung der Abhängigkeit von der materiellen Hilfe nicht genommen wird. - Solange ein Sozialhilfeempfänger für die Ausübung einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit auf ein Fahrzeug angewiesen ist und aus dem Gewinn einen Beitrag zu seinem Grundbedarf leisten kann, ist eine Auflage zur Hinterlegung der Autoschilder unverhältnismässig.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 26.08.2004 AGVE_2004_60
Weisung oder Auflage zur Hinterlegung von Autoschildern; Subsidiarität und Eigenverantwortung bei einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit.
- Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass einem Sozialhilfeempfänger die Möglichkeit zur Einschränkung der Abhängigkeit von der materiellen Hilfe nicht genommen wird.
- Solange ein Sozialhilfeempfänger für die Ausübung einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit auf ein Fahrzeug angewiesen ist und aus dem Gewinn einen Beitrag zu seinem Grundbedarf leisten kann, ist eine Auflage zur Hinterlegung der Autoschilder unverhältnismässig.
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer