opencaselaw.ch

AGVE_2004_57

Aargau · 2004-03-19 · Deutsch AG

Untersuchungsgrundsatz; öffentliche Ausschreibung; Bereinigung der Angebote. - Das Verwaltungsgericht ist dem Untersuchungsgrundsatz verpflichtet (§ 20 VRPG); angesichts des beschränkten Akteneinsichtsrechts hat es die vom Beschwerdeführer erhobenen Rügen gegen die Begründung der Vergabestelle für die Nichtberücksichtigung des Angebots umfassend zu überprüfen (Erw. I/4). - Folgen einer unterbliebenen Ausschreibung des Auftrags im kantonalen Amtsblatt (Erw. II/2). - Unzulässige Bereinigung eines Angebots (Erw. II/3/d, e).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 19.03.2004 AGVE_2004_57

Untersuchungsgrundsatz; öffentliche Ausschreibung; Bereinigung der Angebote.

- Das Verwaltungsgericht ist dem Untersuchungsgrundsatz verpflichtet (§ 20 VRPG); angesichts des beschränkten Akteneinsichtsrechts hat es die vom Beschwerdeführer erhobenen Rügen gegen die Begründung der Vergabestelle für die Nichtberücksichtigung des Angebots umfassend zu überprüfen (Erw. I/4).

- Folgen einer unterbliebenen Ausschreibung des Auftrags im kantonalen Amtsblatt (Erw. II/2).

- Unzulässige Bereinigung eines Angebots (Erw. II/3/d, e).

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer