Freihändiges Verfahren mit mehreren Anbietern; Bekanntgabe der Zuschlagskriterien. - Das Erfordernis der rechtzeitigen Bekanntgabe der Zuschlagskriterien gilt auch bei kommunalen Vergaben, die nach § 5 Abs. 1 lit. d SubmD nicht dem Submissionsdekret unterstehen (Erw. 2/d). - Unterbleibt die rechtzeitige Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, gilt auch hier der Preis als einziges Zuschlagskriterium (Erw. 2/e).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 04.08.2004 AGVE_2004_55
Freihändiges Verfahren mit mehreren Anbietern; Bekanntgabe der Zuschlagskriterien.
- Das Erfordernis der rechtzeitigen Bekanntgabe der Zuschlagskriterien gilt auch bei kommunalen Vergaben, die nach § 5 Abs. 1 lit. d SubmD nicht dem Submissionsdekret unterstehen (Erw. 2/d).
- Unterbleibt die rechtzeitige Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, gilt auch hier der Preis als einziges Zuschlagskriterium (Erw. 2/e).
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