Geltungsdauer von Bauprojekten im Sinne von § 95 BauG. - Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung im Gesetz (Erw. 3/a). - Verneinung der Anwendung von § 65 Abs. 1 BauG auf ein kantonales Strassenbauprojekt aufgrund der wörtlichen, systematischen und teleologischen Auslegung (Erw. 3/b). - Geltungsdauer bei Projektänderungen, welche einer erheblichen Projektverbesserung oder -optimierung dienen (Erw. 3/c).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 18.05.2004 AGVE_2004_50
Geltungsdauer von Bauprojekten im Sinne von § 95 BauG.
- Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung im Gesetz (Erw. 3/a).
- Verneinung der Anwendung von § 65 Abs. 1 BauG auf ein kantonales Strassenbauprojekt aufgrund der wörtlichen, systematischen und teleologischen Auslegung (Erw. 3/b).
- Geltungsdauer bei Projektänderungen, welche einer erheblichen Projektverbesserung oder -optimierung dienen (Erw. 3/c).
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