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AGVE_2004_41

Aargau · 2003-11-23 · Deutsch AG

Nutzungsplanung; Allgemeine Grundsätze der Rückweisung bei unvollständiger Sachverhaltserhebung (§ 58 VRPG). - Ist die Interessenausübung der Beschwerdeinstanz, insbesondere hinsichtlich der kantonalen Interessen, nicht überprüfbar, ist die Beschaffung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die kantonalen und überregionalen Interessen der Beschwerdeinstanz zu überlassen.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 23.11.2003 AGVE_2004_41

Nutzungsplanung; Allgemeine Grundsätze der Rückweisung bei unvollständiger Sachverhaltserhebung (§ 58 VRPG).

- Ist die Interessenausübung der Beschwerdeinstanz, insbesondere hinsichtlich der kantonalen Interessen, nicht überprüfbar, ist die Beschaffung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die kantonalen und überregionalen Interessen der Beschwerdeinstanz zu überlassen.

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