Ausserordentliche Einkünfte (§ 263 Abs. 2 StG). - Übergangsrecht bezüglich der Einkommensbemessung beim Wechsel vom aStG zum StG. - Auslegung des Begriffs ausserordentliche Einkünfte. - Wenn bei einer Ehepaar-GmbH das Salär ihres Anteilseigners und Angestellten dem jeweils erzielten Gewinn angepasst wird und diesem praktisch entspricht, kann auf die Rechtsprechung zur Ausserordentlichkeit von Dividenden zurückgegriffen werden.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 14.05.2004 AGVE_2004_38
Ausserordentliche Einkünfte (§ 263 Abs. 2 StG).
- Übergangsrecht bezüglich der Einkommensbemessung beim Wechsel vom aStG zum StG.
- Auslegung des Begriffs ausserordentliche Einkünfte.
- Wenn bei einer Ehepaar-GmbH das Salär ihres Anteilseigners und Angestellten dem jeweils erzielten Gewinn angepasst wird und diesem praktisch entspricht, kann auf die Rechtsprechung zur Ausserordentlichkeit von Dividenden zurückgegriffen werden.
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