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AGVE_2004_33

Aargau · 2004-03-10 · Deutsch AG

Grundstückschätzung. - Die Berücksichtigung von Nachteilen (hier: Hochspannungsleitung und -mast) hat, soweit möglich, innerhalb des Bewertungssystems zu erfolgen. Nur wenn dies für eine korrekte Schätzung nicht ausreicht, ist ein pauschaler Abzug angezeigt.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 10.03.2004 AGVE_2004_33

Grundstückschätzung.

- Die Berücksichtigung von Nachteilen (hier: Hochspannungsleitung und -mast) hat, soweit möglich, innerhalb des Bewertungssystems zu erfolgen. Nur wenn dies für eine korrekte Schätzung nicht ausreicht, ist ein pauschaler Abzug angezeigt.

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