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AGVE_2004_129

Aargau · 2004-10-20 · Deutsch AG

Bezirkswahlen; sind im ersten Wahlgang weniger wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, so ist keine Nachmeldefrist von 5 Tagen nach § 30a Abs. 1 GPR anzusetzen, sondern eine Urnenwahl durchzuführen.

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Aargau Obergericht sonstige Kammern 20.10.2004 AGVE_2004_129

Bezirkswahlen; sind im ersten Wahlgang weniger wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, so ist keine Nachmeldefrist von 5 Tagen nach § 30a Abs. 1 GPR anzusetzen, sondern eine Urnenwahl durchzuführen.

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