opencaselaw.ch

AGVE_2004_123

Aargau · 2004-08-04 · Deutsch AG

Verfahren vor der Aargauischen Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und Straftäterinnen im Freiheitsentzug; ausnahmsweise kassatorische Entscheidung des Regierungsrates zur Behebung von Verfahrensmängeln in der Vorinstanz. - Das Verfahren der Fachkommission richtet sich nach den verbindlichen Richtlinien des Strafvollzugskonkordats. Für abweichende Vorschriften im Geschäftsreglement besteht kein Raum (Erw. 1, 2 und 4 b/bb). - Bei der Verwaltungsbeschwerde handelt es sich grundsätzlich um ein reformatorisches und nicht um ein kassatorisches Rechtsmittel. Vorliegend rechtfertigte es sich allerdings, den angefochtenen Entscheid aus formellen Gründen aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen (Erw. 5 d).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht sonstige Kammern 04.08.2004 AGVE_2004_123

Verfahren vor der Aargauischen Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und Straftäterinnen im Freiheitsentzug; ausnahmsweise kassatorische Entscheidung des Regierungsrates zur Behebung von Verfahrensmängeln in der Vorinstanz.

- Das Verfahren der Fachkommission richtet sich nach den verbindlichen Richtlinien des Strafvollzugskonkordats. Für abweichende Vorschriften im Geschäftsreglement besteht kein Raum (Erw. 1, 2 und 4 b/bb).

- Bei der Verwaltungsbeschwerde handelt es sich grundsätzlich um ein reformatorisches und nicht um ein kassatorisches Rechtsmittel. Vorliegend rechtfertigte es sich allerdings, den angefochtenen Entscheid aus formellen Gründen aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen (Erw. 5 d).

Aargau Obergericht sonstige Kammern Argovie sonstige Kammern Argovia sonstige Kammern Regierungsrat Regierungsrat