Wiedererwägung von Auflagen einer Baubewilligung; Flachdachnutzung einer Klein- und Anbaute. - Anspruch auf Wiedererwägung einer Baubewilligungsauflage; Öffnung des Rechtsmittelwegs, wenn der Gemeinderat trotz fehlendem Anspruch auf das Begehren eintritt (Erw. 4). - Wird das Flachdach einer Klein- und Anbaute wie ein Balkon genutzt, gelten in Bezug auf Breite (Fassadendrittel) und Abstand dieselben Vorschriften wie für Balkone (§ 2 ABauV) (Erw. 6/7a).
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 19.03.2004 AGVE_2004_122 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 19.03.2004 AGVE_2004_122 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 19.03.2004 AGVE_2004_122
Wiedererwägung von Auflagen einer Baubewilligung; Flachdachnutzung einer Klein- und Anbaute.
- Anspruch auf Wiedererwägung einer Baubewilligungsauflage; Öffnung des Rechtsmittelwegs, wenn der Gemeinderat trotz fehlendem Anspruch auf das Begehren eintritt (Erw. 4).
- Wird das Flachdach einer Klein- und Anbaute wie ein Balkon genutzt, gelten in Bezug auf Breite (Fassadendrittel) und Abstand dieselben Vorschriften wie für Balkone (§ 2 ABauV) (Erw. 6/7a).
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