opencaselaw.ch

AGVE_2004_122

Aargau · 2004-03-19 · Deutsch AG

Wiedererwägung von Auflagen einer Baubewilligung; Flachdachnutzung einer Klein- und Anbaute. - Anspruch auf Wiedererwägung einer Baubewilligungsauflage; Öffnung des Rechtsmittelwegs, wenn der Gemeinderat trotz fehlendem Anspruch auf das Begehren eintritt (Erw. 4). - Wird das Flachdach einer Klein- und Anbaute wie ein Balkon genutzt, gelten in Bezug auf Breite (Fassadendrittel) und Abstand dieselben Vorschriften wie für Balkone (§ 2 ABauV) (Erw. 6/7a).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 19.03.2004 AGVE_2004_122 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 19.03.2004 AGVE_2004_122 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 19.03.2004 AGVE_2004_122

Wiedererwägung von Auflagen einer Baubewilligung; Flachdachnutzung einer Klein- und Anbaute.

- Anspruch auf Wiedererwägung einer Baubewilligungsauflage; Öffnung des Rechtsmittelwegs, wenn der Gemeinderat trotz fehlendem Anspruch auf das Begehren eintritt (Erw. 4).

- Wird das Flachdach einer Klein- und Anbaute wie ein Balkon genutzt, gelten in Bezug auf Breite (Fassadendrittel) und Abstand dieselben Vorschriften wie für Balkone (§ 2 ABauV) (Erw. 6/7a).

Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung