Zuständigkeit Verwaltungsgericht. Aufschiebende Wirkung (§ 44 Abs. 1 VRPG). - Gegen die Sicherstellungsverfügung für Steuern kann Rekurs und Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. - Die aufschiebende Wirkung dieser Rechtsmittel ist ausgeschlossen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 31.12.2003 AGVE_2003_83
Zuständigkeit Verwaltungsgericht. Aufschiebende Wirkung (§ 44 Abs. 1 VRPG).
- Gegen die Sicherstellungsverfügung für Steuern kann Rekurs und Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden.
- Die aufschiebende Wirkung dieser Rechtsmittel ist ausgeschlossen.
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer