Rechtliches Gehör. Akteneinsichtsrecht. - Untaugliche Beweismittel müssen nicht abgenommen werden; antizipierte Beweiswürdigung (Erw. 1). - Zieht eine Behörde Akten bei, so haben die Parteien Anspruch auf Einsicht, selbst wenn die Behörde die Akten als irrelevant betrachtet (Erw. 2/a-c). - Verweigerte Akteneinsicht: Heilung im Rechtsmittelverfahren (Erw. 2/d).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 10.09.2003 AGVE_2003_78
Rechtliches Gehör. Akteneinsichtsrecht.
- Untaugliche Beweismittel müssen nicht abgenommen werden; antizipierte Beweiswürdigung (Erw. 1).
- Zieht eine Behörde Akten bei, so haben die Parteien Anspruch auf Einsicht, selbst wenn die Behörde die Akten als irrelevant betrachtet (Erw. 2/a-c).
- Verweigerte Akteneinsicht: Heilung im Rechtsmittelverfahren (Erw. 2/d).
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