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AGVE_2003_68

Aargau · 2003-01-15 · Deutsch AG

Kostengutsprache. Legitimation zur Stellung des Gesuchs und zur Beschwerdeführung. - Das Kostengutsprachegesuch kann auch von der Institution oder Person gestellt werden, zu deren Gunsten die Kostengutsprache verlangt wird (Erw. 3). - Zur Beschwerde gegen die Verweigerung der Kostengutsprache ist die Institution nicht legitimiert (Erw. 4).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 15.01.2003 AGVE_2003_68

Kostengutsprache. Legitimation zur Stellung des Gesuchs und zur Beschwerdeführung.

- Das Kostengutsprachegesuch kann auch von der Institution oder Person gestellt werden, zu deren Gunsten die Kostengutsprache verlangt wird (Erw. 3).

- Zur Beschwerde gegen die Verweigerung der Kostengutsprache ist die Institution nicht legitimiert (Erw. 4).

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