Kostengutsprache. Legitimation zur Stellung des Gesuchs und zur Beschwerdeführung. - Das Kostengutsprachegesuch kann auch von der Institution oder Person gestellt werden, zu deren Gunsten die Kostengutsprache verlangt wird (Erw. 3). - Zur Beschwerde gegen die Verweigerung der Kostengutsprache ist die Institution nicht legitimiert (Erw. 4).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 15.01.2003 AGVE_2003_68
Kostengutsprache. Legitimation zur Stellung des Gesuchs und zur Beschwerdeführung.
- Das Kostengutsprachegesuch kann auch von der Institution oder Person gestellt werden, zu deren Gunsten die Kostengutsprache verlangt wird (Erw. 3).
- Zur Beschwerde gegen die Verweigerung der Kostengutsprache ist die Institution nicht legitimiert (Erw. 4).
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