Offertbereinigung; Verfahrensabbruch und Wiederholung des Verfahrens. - Anforderungen an eine Offertbereinigung; die vorgenommene Preisbereinigung überschreitet das noch zulässige Mass (Erw. 3/b und c). - Verfahrensabbruch und Wiederholung des Verfahrens (Erw. 4/b/aa); die Erweiterung des im Übrigen unverändert gebliebenen Leistungsverzeichnisses um Regiearbeiten und die Einladung eines weiteren Anbieters stellen keine wichtigen Gründe im Sinne von § 22 Abs. 2 SubmD dar (Erw. 4/b/bb). - Es besteht keine Verpflichtung, ein angehobenes Vergabeverfahren mit einem Zuschlag zu beenden (§ 22 Abs. 1 SubmD); das Verwaltungsgericht muss es in solchen Fällen bei der Feststellung bewenden lassen, dass das Submissionsverfahren ohne genügenden Grund und damit zu Unrecht abgebrochen worden ist (Erw. 4/b/cc).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 01.07.2003 AGVE_2003_59
Offertbereinigung; Verfahrensabbruch und Wiederholung des Verfahrens.
- Anforderungen an eine Offertbereinigung; die vorgenommene Preisbereinigung überschreitet das noch zulässige Mass (Erw. 3/b und c).
- Verfahrensabbruch und Wiederholung des Verfahrens (Erw. 4/b/aa); die Erweiterung des im Übrigen unverändert gebliebenen Leistungsverzeichnisses um Regiearbeiten und die Einladung eines weiteren Anbieters stellen keine wichtigen Gründe im Sinne von § 22 Abs. 2 SubmD dar (Erw. 4/b/bb).
- Es besteht keine Verpflichtung, ein angehobenes Vergabeverfahren mit einem Zuschlag zu beenden (§ 22 Abs. 1 SubmD); das Verwaltungsgericht muss es in solchen Fällen bei der Feststellung bewenden lassen, dass das Submissionsverfahren ohne genügenden Grund und damit zu Unrecht abgebrochen worden ist (Erw. 4/b/cc).
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