Volksschule. Einschulung in die Kleinklasse. - Kinder und Jugendliche haben das Recht, diejenigen öffentlichen Schulen zu besuchen, die ihren Fähigkeiten entsprechen und deren Anforderungen sie erfüllen. - Die Schulpflege kann schulpflichtige Kinder, die aufgrund einer Lernbehinderung dem ordentlichen Unterricht der ersten Regelklasse nicht zu folgen vermögen und für die eine Sonderschulung nicht angezeigt ist, der Kleinklasse zuweisen.
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Aargau Obergericht sonstige Kammern 11.09.2003 AGVE_2003_128
Volksschule. Einschulung in die Kleinklasse.
- Kinder und Jugendliche haben das Recht, diejenigen öffentlichen Schulen zu besuchen, die ihren Fähigkeiten entsprechen und deren Anforderungen sie erfüllen.
- Die Schulpflege kann schulpflichtige Kinder, die aufgrund einer Lernbehinderung dem ordentlichen Unterricht der ersten Regelklasse nicht zu folgen vermögen und für die eine Sonderschulung nicht angezeigt ist, der Kleinklasse zuweisen.
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