Schulgeld. - Die Pflicht zur Übernahme von Schulgeld bei auswärtigem Schulbesuch setzt das fortwährende Vorliegen wichtiger Gründe gemäss § 6 Abs. 2 SchulG voraus; gestörtes Verhältnis zwischen Lehrkraft, Schulkind und Eltern als wichtiger Grund (Erw. 1 und 3). - Angemessene Dauer des unentgeltlichen auswärtigen Schulbesuchs (Erw. 4).
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Aargau Obergericht sonstige Kammern 07.05.2003 AGVE_2003_126
Schulgeld.
- Die Pflicht zur Übernahme von Schulgeld bei auswärtigem Schulbesuch setzt das fortwährende Vorliegen wichtiger Gründe gemäss § 6 Abs. 2 SchulG voraus; gestörtes Verhältnis zwischen Lehrkraft, Schulkind und Eltern als wichtiger Grund (Erw. 1 und 3).
- Angemessene Dauer des unentgeltlichen auswärtigen Schulbesuchs (Erw. 4).
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