Wasserversorgungsanlage. - Die Gemeinde kann ihre Pflicht, die öffentlichen Wasserleitungen zu bauen, nicht den Privaten auferlegen.
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 27.10.2003 AGVE_2003_124 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 27.10.2003 AGVE_2003_124 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 27.10.2003 AGVE_2003_124
Wasserversorgungsanlage.
- Die Gemeinde kann ihre Pflicht, die öffentlichen Wasserleitungen zu bauen, nicht den Privaten auferlegen.
Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung