Legitimation. - Der Beschwerdeführer kann die eigene fehlende Legitimation nicht dadurch beheben, dass er sich nachträglich (nach Ablauf der Beschwerdefrist) bevollmächtigen lässt, für eine betroffene Drittperson als Vertreter aufzutreten.
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 12.12.2003 AGVE_2003_121 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 12.12.2003 AGVE_2003_121 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 12.12.2003 AGVE_2003_121
Legitimation.
- Der Beschwerdeführer kann die eigene fehlende Legitimation nicht dadurch beheben, dass er sich nachträglich (nach Ablauf der Beschwerdefrist) bevollmächtigen lässt, für eine betroffene Drittperson als Vertreter aufzutreten.
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