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AGVE_2003_12

Aargau · 2003-07-11 · Deutsch AG

Ablehnung, Befangenheit Die Strafanzeige eines Prozessbeteiligten gegen einen Richter oder Spruchkörper begründet nicht ohne weiteres dessen bzw. deren Befangenheit. Andernfalls hätte es eine Prozesspartei in der Hand, ihr missliebige Richter auch ohne Vorliegen eines Ausschlussgrundes faktisch auszuschliessen.

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Aargau Aufsichtskommission 11.07.2003 AGVE_2003_12 Argovie Aufsichtskommission 11.07.2003 AGVE_2003_12 Argovia Aufsichtskommission 11.07.2003 AGVE_2003_12

Ablehnung, Befangenheit Die Strafanzeige eines Prozessbeteiligten gegen einen Richter oder Spruchkörper begründet nicht ohne weiteres dessen bzw. deren Befangenheit. Andernfalls hätte es eine Prozesspartei in der Hand, ihr missliebige Richter auch ohne Vorliegen eines Ausschlussgrundes faktisch auszuschliessen.

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