Ausnützungsziffer. - Ein frei stehender Lift, der der Erschliessung von Terrassenhäusern dient, ist (nach der gleichen Berechnungsweise wie bei Treppenhäusern) zur Bruttogeschossfläche zu zählen (Erw. 4c). Nicht anrechenbar dagegen sind die äusseren Zugänge vom Lift zu den Wohnungstüren, sofern sie mindestens einseitig offen sind (Erw. 4b).
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 12.06.2003 AGVE_2003_119 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 12.06.2003 AGVE_2003_119 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 12.06.2003 AGVE_2003_119
Ausnützungsziffer.
- Ein frei stehender Lift, der der Erschliessung von Terrassenhäusern dient, ist (nach der gleichen Berechnungsweise wie bei Treppenhäusern) zur Bruttogeschossfläche zu zählen (Erw. 4c). Nicht anrechenbar dagegen sind die äusseren Zugänge vom Lift zu den Wohnungstüren, sofern sie mindestens einseitig offen sind (Erw. 4b).
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