Rechtliches Gehör. Beweiserhebung. Aktenführung. - Wesentliche Beweise dürfen nicht bloss telefonisch eingeholt werden (Erw. II/1/a,c). - Pflicht der Behörde, alles Wesentliche in den Akten festzuhalten (Erw. II/1/b). - Rückweisung bei klarer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Ausnahmen (Erw. II/1/d).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 04.09.2002 AGVE_2002_99
Rechtliches Gehör. Beweiserhebung. Aktenführung.
- Wesentliche Beweise dürfen nicht bloss telefonisch eingeholt werden (Erw. II/1/a,c).
- Pflicht der Behörde, alles Wesentliche in den Akten festzuhalten (Erw. II/1/b).
- Rückweisung bei klarer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Ausnahmen (Erw. II/1/d).
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