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AGVE_2002_88

Aargau · 2002-12-11 · Deutsch AG

Vorübergehende Einstellung im Beruf als Notar. - Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (Erw. I). - Keine Verjährung der Disziplinarsanktionen gegen Notare (Erw. II/1). - Eine befristete Einstellung im Beruf ist gerechtfertigt bei widersprüchlicher Vertragsgestaltung mit teilweise unwahren Angaben sowie massiver Verletzung der Aufklärungspflicht anlässlich der Beurkundung eines Grundstückkaufvertrags, jedenfalls wenn dadurch einer Vertragspartei grosser Schaden entstehen könnte (Erw. II/ 3-6). - Bei einer vorübergehenden Einstellung im Beruf ist die Publikation im Amtsblatt (§ 45 Abs. 1 NO) unverhältnismässig (Erw. II/7).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 11.12.2002 AGVE_2002_88

Vorübergehende Einstellung im Beruf als Notar.

- Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (Erw. I).

- Keine Verjährung der Disziplinarsanktionen gegen Notare (Erw. II/1).

- Eine befristete Einstellung im Beruf ist gerechtfertigt bei widersprüchlicher Vertragsgestaltung mit teilweise unwahren Angaben sowie massiver Verletzung der Aufklärungspflicht anlässlich der Beurkundung eines Grundstückkaufvertrags, jedenfalls wenn dadurch einer Vertragspartei grosser Schaden entstehen könnte (Erw. II/ 3-6).

- Bei einer vorübergehenden Einstellung im Beruf ist die Publikation im Amtsblatt (§ 45 Abs. 1 NO) unverhältnismässig (Erw. II/7).

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