Rechtzeitigkeit des Gesuchs um Entschädigung und Genugtuung (Art. 16 Abs. 3 OHG). - Nichtanwendbarkeit der 2-jährigen Verwirkungsfrist, wenn das Opfer nicht gehörig darauf hingewiesen wurde (Erw. 1, 2/a, b/aa). - Frist für die nachträgliche Einreichung des Gesuchs, nachdem das Opfer von der abgelaufenen Verwirkungsfrist Kenntnis erhalten hat? (Erw. 2/b/cc).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 18.06.2002 AGVE_2002_84
Rechtzeitigkeit des Gesuchs um Entschädigung und Genugtuung (Art. 16 Abs. 3 OHG).
- Nichtanwendbarkeit der 2-jährigen Verwirkungsfrist, wenn das Opfer nicht gehörig darauf hingewiesen wurde (Erw. 1, 2/a, b/aa).
- Frist für die nachträgliche Einreichung des Gesuchs, nachdem das Opfer von der abgelaufenen Verwirkungsfrist Kenntnis erhalten hat? (Erw. 2/b/cc).
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