Zertifizierung. - Der Verzicht der Vergabestelle, in der Ausschreibung nach einer Qualitätszertifizierung zu fragen bzw. eine vorhandene Zertifizierung im Sinne einer Besserbewertung zu berücksichtigen, lässt sich nicht beanstanden. Aus einer Zertifizierung lässt sich nicht zwangsläufig ein unmittelbarer Qualitätsvorsprung gegenüber nichtzertifizierten Unternehmen ableiten.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 08.01.2002 AGVE_2002_73
Zertifizierung.
- Der Verzicht der Vergabestelle, in der Ausschreibung nach einer Qualitätszertifizierung zu fragen bzw. eine vorhandene Zertifizierung im Sinne einer Besserbewertung zu berücksichtigen, lässt sich nicht beanstanden. Aus einer Zertifizierung lässt sich nicht zwangsläufig ein unmittelbarer Qualitätsvorsprung gegenüber nichtzertifizierten Unternehmen ableiten.
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