Koordination der Nutzungsplanung zwischen Nachbargemeinden. - Das Nutzungsplanverfahren erfordert eine Koordination und Planabstimmung über die Gemeindegrenze hinaus. - Eine gemeinsame und gleichzeitige Planung für gemeindeübergreifende Schutzmassnahmen ist gesetzlich aber nicht vorgeschrieben.
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 26.04.2002 AGVE_2002_71
Koordination der Nutzungsplanung zwischen Nachbargemeinden.
- Das Nutzungsplanverfahren erfordert eine Koordination und Planabstimmung über die Gemeindegrenze hinaus.
- Eine gemeinsame und gleichzeitige Planung für gemeindeübergreifende Schutzmassnahmen ist gesetzlich aber nicht vorgeschrieben.
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