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AGVE_2002_71

Aargau · 2002-04-26 · Deutsch AG

Koordination der Nutzungsplanung zwischen Nachbargemeinden. - Das Nutzungsplanverfahren erfordert eine Koordination und Planabstimmung über die Gemeindegrenze hinaus. - Eine gemeinsame und gleichzeitige Planung für gemeindeübergreifende Schutzmassnahmen ist gesetzlich aber nicht vorgeschrieben.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 26.04.2002 AGVE_2002_71

Koordination der Nutzungsplanung zwischen Nachbargemeinden.

- Das Nutzungsplanverfahren erfordert eine Koordination und Planabstimmung über die Gemeindegrenze hinaus.

- Eine gemeinsame und gleichzeitige Planung für gemeindeübergreifende Schutzmassnahmen ist gesetzlich aber nicht vorgeschrieben.

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