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AGVE_2002_69

Aargau · 2002-11-11 · Deutsch AG

Beschwerdelegitimation. Zonenkonformität und Umweltverträglichkeit einer Mobilfunkantenne; Bedürfnisaspekt. - Legitimation der vom Bau einer Mobilfunkantenne Betroffenen (Erw. I/2). - Zonenkonformität von Mobilfunkantennen in einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Erw. II/2). - Aus einer kommunalen Vorschrift, welche die Erstellung von Aussenantennen aus ästhetischen Gründen beschränkt, kann nicht das Erfordernis eines mit technischen Gegebenheiten begründeten Bedürfnisnachweises hergeleitet werden (Erw. II/3). - Verfassungs- und Gesetzeskonformität der NISV (Erw. II/4/a). - Einhaltung des Anlage- und des Immissionsgrenzwerts, unter Berücksichtigung des Anlageperimeters (Erw. II/4/b).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 11.11.2002 AGVE_2002_69

Beschwerdelegitimation. Zonenkonformität und Umweltverträglichkeit einer Mobilfunkantenne; Bedürfnisaspekt.

- Legitimation der vom Bau einer Mobilfunkantenne Betroffenen (Erw. I/2).

- Zonenkonformität von Mobilfunkantennen in einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Erw. II/2).

- Aus einer kommunalen Vorschrift, welche die Erstellung von Aussenantennen aus ästhetischen Gründen beschränkt, kann nicht das Erfordernis eines mit technischen Gegebenheiten begründeten Bedürfnisnachweises hergeleitet werden (Erw. II/3).

- Verfassungs- und Gesetzeskonformität der NISV (Erw. II/4/a).

- Einhaltung des Anlage- und des Immissionsgrenzwerts, unter Berücksichtigung des Anlageperimeters (Erw. II/4/b).

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