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AGVE_2002_65

Aargau · 2002-03-08 · Deutsch AG

Legitimation im Zusammenhang mit der Einreichung eines Baugesuchs. Neuerstellung einer Baute für die Heilpädagogische Sonderschule in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Grenzabstand, Gebäudehöhe, Parkplatzstellungspflicht). - Analoge Anwendung der Legitimationsbestimmungen (§ 38 Abs. 1 VRPG) bei der Beurteilung des Anspruchs, ein Baubewilligungsverfahren in Gang zu setzen (Erw. I/2). - Anwendung einer Nutzungsbestimmung, gemäss welcher die Bauweise vom Gemeinderat im Einzelfall bestimmt wird, als Problem rechtssatzmässiger Verwaltung (Erw. II/2/a, b). - Massgebende Referenzzone (Erw. II/2/c/aa). - Bestimmungen, welche den grossen Grenzabstand regeln, sind auf Wohnnutzungen im engern Sinne bezogen und auf eine Schulbaute nicht anwendbar (Erw. II/2/c/bb). - Fehlendes Interesse, bezüglich der Gebäudehöhe von den Referenzmassen abzuweichen (Erw. II/2/c/cc). - Parkplatzstellungspflicht: Rechtsgrundlagen (Erw. II/3/a); Bedarf an Parkfeldern gemäss der VSS-Norm 640'290 (mit Beilage) vom Mai 1993 (Erw. II/3/b); Anordnung der Autoabstellplätze unter Berücksichtigung der Mehrfachnutzungsmöglichkeiten, der Nützlichkeit der Distanz im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 2 BauG, der Abstandsproblematik und der Verkehrssicherheit (Erw. II/3/c/aa, cc, ee, ff). - Zulässigkeit der Behebung eines Parkplatzmankos mittels einer Nebenbestimmung in der Baubewilligung (Erw. II/3/c/bb). - Keine Notwendigkeit einer rechtlichen Sicherung von Parkplätzen gemäss § 55 Abs. 1 Satz 2 BauG auf einem Grundstück des kommunalen Verwaltungsvermögens (Erw. II/3/c/dd).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 08.03.2002 AGVE_2002_65

Legitimation im Zusammenhang mit der Einreichung eines Baugesuchs. Neuerstellung einer Baute für die Heilpädagogische Sonderschule in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Grenzabstand, Gebäudehöhe, Parkplatzstellungspflicht).

- Analoge Anwendung der Legitimationsbestimmungen (§ 38 Abs. 1 VRPG) bei der Beurteilung des Anspruchs, ein Baubewilligungsverfahren in Gang zu setzen (Erw. I/2).

- Anwendung einer Nutzungsbestimmung, gemäss welcher die Bauweise vom Gemeinderat im Einzelfall bestimmt wird, als Problem rechtssatzmässiger Verwaltung (Erw. II/2/a, b).

- Massgebende Referenzzone (Erw. II/2/c/aa).

- Bestimmungen, welche den grossen Grenzabstand regeln, sind auf Wohnnutzungen im engern Sinne bezogen und auf eine Schulbaute nicht anwendbar (Erw. II/2/c/bb).

- Fehlendes Interesse, bezüglich der Gebäudehöhe von den Referenzmassen abzuweichen (Erw. II/2/c/cc).

- Parkplatzstellungspflicht: Rechtsgrundlagen (Erw. II/3/a); Bedarf an Parkfeldern gemäss der VSS-Norm 640'290 (mit Beilage) vom Mai 1993 (Erw. II/3/b); Anordnung der Autoabstellplätze unter Berücksichtigung der Mehrfachnutzungsmöglichkeiten, der Nützlichkeit der Distanz im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 2 BauG, der Abstandsproblematik und der Verkehrssicherheit (Erw. II/3/c/aa, cc, ee, ff).

- Zulässigkeit der Behebung eines Parkplatzmankos mittels einer Nebenbestimmung in der Baubewilligung (Erw. II/3/c/bb).

- Keine Notwendigkeit einer rechtlichen Sicherung von Parkplätzen gemäss § 55 Abs. 1 Satz 2 BauG auf einem Grundstück des kommunalen Verwaltungsvermögens (Erw. II/3/c/dd).

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