Sanierung und Betrieb einer Sonderabfallverbrennungsanlage im Bereich eines belasteten Standorts (Bauherren-Altlast; Art. 3 AltlV). - Umweltschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere Art. 3 AltlV (Erw. 2/a/bb). - Störerprinzip als Leitlinie bei der Sanierung von Altlasten (Erw. 2/a/cc). - Sanierungsbedürftigkeit der im konkreten Fall vorhandenen Altlasten; bereits getroffene und noch vorgesehene Massnahmen (Erw. 2/a/dd). - Ausschluss sanierungsbedürftiger Schadstoffquellen innerhalb des durch das Bauvorhaben betroffenen Bereichs; Relevanz eines von ausserhalb stammenden, durch Abströmung bewirkten Weitertransports von grundwasserverunreinigenden Schadstoffen (Erw. 2/a/ff). - Vereinbarkeit des Hand-in-Hand-Prinzips bei der Sanierung mit Art. 3 AltlV (Erw. 2/a/gg). - Art. 3 AltlV erfasst nicht nur die Bauten und Anlagen im engern Sinne, sondern auch die darin installierten technischen Einrichtungen (Erw. 2/a/hh/aaa). - Methoden zur Sanierung des Untergrundes unter einer bestehenden Baute (Dekontamination und Sicherung des belasteten Standorts; Art. 16 lit. a und b AltlV); Prinzip des nachhaltigen Quellenstopps (Art. 15 Abs. 1 AltlV); Ausschluss wesentlicher Sanierungserschwerungen (Art. 3 lit. b AltlV) (Erw. 2/a/hh/bbb).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 08.03.2002 AGVE_2002_64
Sanierung und Betrieb einer Sonderabfallverbrennungsanlage im Bereich eines belasteten Standorts (Bauherren-Altlast; Art. 3 AltlV).
- Umweltschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere Art. 3 AltlV (Erw. 2/a/bb).
- Störerprinzip als Leitlinie bei der Sanierung von Altlasten (Erw. 2/a/cc).
- Sanierungsbedürftigkeit der im konkreten Fall vorhandenen Altlasten; bereits getroffene und noch vorgesehene Massnahmen (Erw. 2/a/dd).
- Ausschluss sanierungsbedürftiger Schadstoffquellen innerhalb des durch das Bauvorhaben betroffenen Bereichs; Relevanz eines von ausserhalb stammenden, durch Abströmung bewirkten Weitertransports von grundwasserverunreinigenden Schadstoffen (Erw. 2/a/ff).
- Vereinbarkeit des Hand-in-Hand-Prinzips bei der Sanierung mit Art. 3 AltlV (Erw. 2/a/gg).
- Art. 3 AltlV erfasst nicht nur die Bauten und Anlagen im engern Sinne, sondern auch die darin installierten technischen Einrichtungen (Erw. 2/a/hh/aaa).
- Methoden zur Sanierung des Untergrundes unter einer bestehenden Baute (Dekontamination und Sicherung des belasteten Standorts; Art. 16 lit. a und b AltlV); Prinzip des nachhaltigen Quellenstopps (Art. 15 Abs. 1 AltlV); Ausschluss wesentlicher Sanierungserschwerungen (Art. 3 lit. b AltlV) (Erw. 2/a/hh/bbb).
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