opencaselaw.ch

AGVE_2002_64

Aargau · 2002-03-08 · Deutsch AG

Sanierung und Betrieb einer Sonderabfallverbrennungsanlage im Bereich eines belasteten Standorts (Bauherren-Altlast; Art. 3 AltlV). - Umweltschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere Art. 3 AltlV (Erw. 2/a/bb). - Störerprinzip als Leitlinie bei der Sanierung von Altlasten (Erw. 2/a/cc). - Sanierungsbedürftigkeit der im konkreten Fall vorhandenen Altlasten; bereits getroffene und noch vorgesehene Massnahmen (Erw. 2/a/dd). - Ausschluss sanierungsbedürftiger Schadstoffquellen innerhalb des durch das Bauvorhaben betroffenen Bereichs; Relevanz eines von ausserhalb stammenden, durch Abströmung bewirkten Weitertransports von grundwasserverunreinigenden Schadstoffen (Erw. 2/a/ff). - Vereinbarkeit des Hand-in-Hand-Prinzips bei der Sanierung mit Art. 3 AltlV (Erw. 2/a/gg). - Art. 3 AltlV erfasst nicht nur die Bauten und Anlagen im engern Sinne, sondern auch die darin installierten technischen Einrichtungen (Erw. 2/a/hh/aaa). - Methoden zur Sanierung des Untergrundes unter einer bestehenden Baute (Dekontamination und Sicherung des belasteten Standorts; Art. 16 lit. a und b AltlV); Prinzip des nachhaltigen Quellenstopps (Art. 15 Abs. 1 AltlV); Ausschluss wesentlicher Sanierungserschwerungen (Art. 3 lit. b AltlV) (Erw. 2/a/hh/bbb).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 08.03.2002 AGVE_2002_64

Sanierung und Betrieb einer Sonderabfallverbrennungsanlage im Bereich eines belasteten Standorts (Bauherren-Altlast; Art. 3 AltlV).

- Umweltschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere Art. 3 AltlV (Erw. 2/a/bb).

- Störerprinzip als Leitlinie bei der Sanierung von Altlasten (Erw. 2/a/cc).

- Sanierungsbedürftigkeit der im konkreten Fall vorhandenen Altlasten; bereits getroffene und noch vorgesehene Massnahmen (Erw. 2/a/dd).

- Ausschluss sanierungsbedürftiger Schadstoffquellen innerhalb des durch das Bauvorhaben betroffenen Bereichs; Relevanz eines von ausserhalb stammenden, durch Abströmung bewirkten Weitertransports von grundwasserverunreinigenden Schadstoffen (Erw. 2/a/ff).

- Vereinbarkeit des Hand-in-Hand-Prinzips bei der Sanierung mit Art. 3 AltlV (Erw. 2/a/gg).

- Art. 3 AltlV erfasst nicht nur die Bauten und Anlagen im engern Sinne, sondern auch die darin installierten technischen Einrichtungen (Erw. 2/a/hh/aaa).

- Methoden zur Sanierung des Untergrundes unter einer bestehenden Baute (Dekontamination und Sicherung des belasteten Standorts; Art. 16 lit. a und b AltlV); Prinzip des nachhaltigen Quellenstopps (Art. 15 Abs. 1 AltlV); Ausschluss wesentlicher Sanierungserschwerungen (Art. 3 lit. b AltlV) (Erw. 2/a/hh/bbb).

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer