Probeweise Entlassung; Nichteinhalten von Weisungen. - probeweise Entlassung mit Weisungen, falls noch nicht alle Voraussetzungen für eine definitive Entlassung gegeben sind, bzw. falls Voraussetzungen, die zur Unterbringung geführt haben, erst teilweise entfallen sind (Erw. 3/b). - keine automatische Rückführung bei Nichteinhalten der Weisungen, sondern Einleitung des ordentlichen Einweisungsverfahrens unter Einhaltung sämtlicher Verfahrensvorschriften (Erw. 3/b und 3/f).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 12.03.2002 AGVE_2002_58
Probeweise Entlassung; Nichteinhalten von Weisungen.
- probeweise Entlassung mit Weisungen, falls noch nicht alle Voraussetzungen für eine definitive Entlassung gegeben sind, bzw. falls Voraussetzungen, die zur Unterbringung geführt haben, erst teilweise entfallen sind (Erw. 3/b).
- keine automatische Rückführung bei Nichteinhalten der Weisungen, sondern Einleitung des ordentlichen Einweisungsverfahrens unter Einhaltung sämtlicher Verfahrensvorschriften (Erw. 3/b und 3/f).
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