Mitwirkung des KStA im kommunalen Veranlagungsverfahren. - Einzelfallweise Einsetzung eines ausserordentlichen kantonalen Steuerkommissärs. - Beamte des KStA können von der kommunalen Steuerkommission zur Unterstützung in Fachfragen beigezogen werden. Dies ist keine unzulässige Expertentätigkeit.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 03.04.2002 AGVE_2002_54
Mitwirkung des KStA im kommunalen Veranlagungsverfahren.
- Einzelfallweise Einsetzung eines ausserordentlichen kantonalen Steuerkommissärs.
- Beamte des KStA können von der kommunalen Steuerkommission zur Unterstützung in Fachfragen beigezogen werden. Dies ist keine unzulässige Expertentätigkeit.
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