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AGVE_2002_53

Aargau · 2002-05-06 · Deutsch AG

Vermögenssteuer. Bewertung des Vermögens im interkantonalen Verhältnis. - Jeder Kanton setzt das steuerbare Gesamtvermögen (und Gesamteinkommen) nach Massgabe seines eigenen Steuerrechts fest; dies gilt für die Bemessung sämtlicher Vermögensteile (Erw. 3). - Das Verrechnungssteuerguthaben ist ein steuerbarer Vermögenswert. Fälligkeit der Verrechnungssteuerrückforderung (Erw. 4). - Bewertung vonWertpapieren ohne Kurswert (Erw. 5).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 06.05.2002 AGVE_2002_53

Vermögenssteuer. Bewertung des Vermögens im interkantonalen Verhältnis.

- Jeder Kanton setzt das steuerbare Gesamtvermögen (und Gesamteinkommen) nach Massgabe seines eigenen Steuerrechts fest; dies gilt für die Bemessung sämtlicher Vermögensteile (Erw. 3).

- Das Verrechnungssteuerguthaben ist ein steuerbarer Vermögenswert. Fälligkeit der Verrechnungssteuerrückforderung (Erw. 4).

- Bewertung vonWertpapieren ohne Kurswert (Erw. 5).

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