Abzugsfähigkeit von BVG-Einlagen (§ 26 Abs. 1 StG). Steuerumgehung. - Kapitaleinlagen zum Einkauf von Lohnaufbesserungen oder zusätzlicher Beitragsjahre sind grundsätzlich ohne Beschränkung abziehbar, soweit sie reglementarisch vorgesehen und angemessen sind. Dies gilt selbst dann, wenn die Einlage nur rund 1 Jahr vor dem reglementarischen Schlussalter erfolgte und die BVG-Leistung in Kapitalform bezogen wurde. - Keine Steuerumgehung, falls die Kapitaleinlage mit einem ausreichenden wirtschaftlichen Vorteil verknüpft ist.
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 19.12.2002 AGVE_2002_51
Abzugsfähigkeit von BVG-Einlagen (§ 26 Abs. 1 StG). Steuerumgehung.
- Kapitaleinlagen zum Einkauf von Lohnaufbesserungen oder zusätzlicher Beitragsjahre sind grundsätzlich ohne Beschränkung abziehbar, soweit sie reglementarisch vorgesehen und angemessen sind. Dies gilt selbst dann, wenn die Einlage nur rund 1 Jahr vor dem reglementarischen Schlussalter erfolgte und die BVG-Leistung in Kapitalform bezogen wurde.
- Keine Steuerumgehung, falls die Kapitaleinlage mit einem ausreichenden wirtschaftlichen Vorteil verknüpft ist.
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