Kanalisationsanschlussgebühr bei Ersatzbauten. Wirtschaftlicher Sondervorteil. - Inzidente (akzessorische) Normenkontrolle (Erw. 2/c). - Die Abgabenerhebung bei Ersatzbauten (Abbruch und Neubau am gleichen Ort) darf nicht gleich wie bei Neubauten erfolgen. Vielmehr sind Ersatzbauten weitgehend mit Um- und Erweiterungsbauten vergleichbar (Erw. 3, 4). - Welche Regelung bei Ersatzbauten zulässig ist, hängt auch von den zur Anwendung gelangenden Bemessungskriterien ab (Erw. 5).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 28.11.2002 AGVE_2002_44
Kanalisationsanschlussgebühr bei Ersatzbauten. Wirtschaftlicher Sondervorteil.
- Inzidente (akzessorische) Normenkontrolle (Erw. 2/c).
- Die Abgabenerhebung bei Ersatzbauten (Abbruch und Neubau am gleichen Ort) darf nicht gleich wie bei Neubauten erfolgen. Vielmehr sind Ersatzbauten weitgehend mit Um- und Erweiterungsbauten vergleichbar (Erw. 3, 4).
- Welche Regelung bei Ersatzbauten zulässig ist, hängt auch von den zur Anwendung gelangenden Bemessungskriterien ab (Erw. 5).
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