Inzidente Normenkontrolle von § 169 Abs. 4 BauG. - Begriffe der echten und der unechten Rückwirkung (Erw. 2/a). - Frühere und aktuelle Rechtslage; Wechsel vom Vorzugslast- zum Ersatzabgabesystem (Erw. 2/b). - Die Anwendung von § 169 Abs. 4 BauG hat eine echte Rückwirkung zur Folge (Erw. 2/c). Diese Rückwirkung ist im konkreten Fall weder zeitlich mässig, noch ist sie durch triftige Gründe gerechtfertigt (Erw. 3).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 22.04.2002 AGVE_2002_38
Inzidente Normenkontrolle von § 169 Abs. 4 BauG.
- Begriffe der echten und der unechten Rückwirkung (Erw. 2/a).
- Frühere und aktuelle Rechtslage; Wechsel vom Vorzugslast- zum Ersatzabgabesystem (Erw. 2/b).
- Die Anwendung von § 169 Abs. 4 BauG hat eine echte Rückwirkung zur Folge (Erw. 2/c). Diese Rückwirkung ist im konkreten Fall weder zeitlich mässig, noch ist sie durch triftige Gründe gerechtfertigt (Erw. 3).
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