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AGVE_2002_22

Aargau · 2002-06-24 · Deutsch AG

Ablehnung; Anzeigeerstattung eines Gerichtspräsidenten gegenüber der Anwaltskommission Anzeigeerstattung durch einen Gerichtspräsidenten bei der Anwaltskommission führt in späteren Verfahren, in welchen der betreffende Anwalt auftritt, nicht ohne weiteres zu einem Ablehnungsgrund.

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Aargau Aufsichtskommission 24.06.2002 AGVE_2002_22 Argovie Aufsichtskommission 24.06.2002 AGVE_2002_22 Argovia Aufsichtskommission 24.06.2002 AGVE_2002_22

Ablehnung; Anzeigeerstattung eines Gerichtspräsidenten gegenüber der Anwaltskommission Anzeigeerstattung durch einen Gerichtspräsidenten bei der Anwaltskommission führt in späteren Verfahren, in welchen der betreffende Anwalt auftritt, nicht ohne weiteres zu einem Ablehnungsgrund.

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