20 § 264 Abs. 2 Satz 2 ZPO.Diese Bestimmung, wonach der Richter, wo die Umstände es rechtfertigen, auch den Sachbearbeiter einer Partei der Parteibefragung unterstellen kann, ist nicht nur bei juristischen Personen und Kollektiv- sowieKommanditgesellschaften, sondern auch bei Einzelfirmen anwendbar....
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Aargau Obergericht/Handelsgericht 01.09.2002 AGVE 2002 20 Argovie Obergericht/Handelsgericht 01.09.2002 AGVE 2002 20 Argovia Obergericht/Handelsgericht 01.09.2002 AGVE 2002 20
20 § 264 Abs. 2 Satz 2 ZPO.Diese Bestimmung, wonach der Richter, wo die Umstände es rechtfertigen, auch den Sachbearbeiter einer Partei der Parteibefragung unterstellen kann, ist nicht nur bei juristischen Personen und Kollektiv- sowieKommanditgesellschaften, sondern auch bei Einzelfirmen anwendbar....
AGVE 2002 20 S.72 2002 Obergericht/Handelsgericht 72 20 § 264 Abs. 2 Satz 2 ZPO. Diese Bestimmung, wonach der Richter, wo die Umstände es rechtferti- gen, auch den Sachbearbeiter einer Partei der Parteibefragung unterstel- len kann, ist nicht nur bei juristischen Personen und Kollektiv- sowie Kommanditgesellschaften, sondern auch bei Einzelfirmen anwendbar. In casu war somit im erstinstanzlichen Verfahren B. K., der in dem als Ein- zelfirma geführten väterlichen Garagenbetrieb federführend tätig war, zu Recht als Partei und nicht als Zeuge befragt worden. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 1. Zivilkammer, vom 10. September 2002 in Sachen T.A. GmbH gegen R. K.