18 § 133 Abs. 1 ZPO.Fälligkeit und Verjährung bei der Nachzahlung. Der Eintritt der günstigen wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 133 Abs. 1 ZPO muss innerhalb, die Anordnung der Nachzahlung hingegen nicht innerhalb derzehn Jahre seit Rechtskraft des Urteils liegen, da erst mit dem Eintrittder...
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Aargau Obergericht/Handelsgericht 04.12.2001 AGVE 2002 18 Argovie Obergericht/Handelsgericht 04.12.2001 AGVE 2002 18 Argovia Obergericht/Handelsgericht 04.12.2001 AGVE 2002 18
18 § 133 Abs. 1 ZPO.Fälligkeit und Verjährung bei der Nachzahlung. Der Eintritt der günstigen wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 133 Abs. 1 ZPO muss innerhalb, die Anordnung der Nachzahlung hingegen nicht innerhalb derzehn Jahre seit Rechtskraft des Urteils liegen, da erst mit dem Eintrittder...
AGVE 2002 18 S.70 2002 Obergericht/Handelsgericht 70 [...] 18 § 133 Abs. 1 ZPO. Fälligkeit und Verjährung bei der Nachzahlung. Der Eintritt der günsti- gen wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 133 Abs. 1 ZPO muss in- nerhalb, die Anordnung der Nachzahlung hingegen nicht innerhalb der zehn Jahre seit Rechtskraft des Urteils liegen, da erst mit dem Eintritt der günstigen wirtschaftlichen Verhältnisse die Nachzahlungsforderung als gestundete und vom Eintritt der günstigen wirtschaftlichen Verhält- nisse abhängige Forderung fällig wird und die zehnjährige Verjährungs- frist gemäss § 78a Abs. 2 VRPG erst ab Fälligkeit der Forderung zu lau- fen beginnt. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 4. Zivilkammer, vom 18. Dezember 2001 in Sachen M. H.