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AGVE_2002_151

Aargau · 2002-05-29 · Deutsch AG

Attikageschoss. - Bei terrassierten Bauten berechnet sich die zulässige Attikagrundfläche nicht allein aufgrund der Geschossfläche der darunter liegenden (übergrossen) Terrassenstufe, sondern es ist die gesamte terrassierte Baute zu betrachten und nach optischen und funktionalen Kriterien zu urteilen.

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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 29.05.2002 AGVE_2002_151 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 29.05.2002 AGVE_2002_151 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 29.05.2002 AGVE_2002_151

Attikageschoss.

- Bei terrassierten Bauten berechnet sich die zulässige Attikagrundfläche nicht allein aufgrund der Geschossfläche der darunter liegenden (übergrossen) Terrassenstufe, sondern es ist die gesamte terrassierte Baute zu betrachten und nach optischen und funktionalen Kriterien zu urteilen.

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