Stockwerkeigentum. - Die Baupolizeibehörde darf die Erteilung einer Baubewilligung nicht von der Zustimmung der Stockwerkeigentümerversammlung abhängig machen.
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 10.05.2002 AGVE_2002_150 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 10.05.2002 AGVE_2002_150 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 10.05.2002 AGVE_2002_150
Stockwerkeigentum.
- Die Baupolizeibehörde darf die Erteilung einer Baubewilligung nicht von der Zustimmung der Stockwerkeigentümerversammlung abhängig machen.
Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung