Visumsantrag - Gegen die Verweigerung eines sog. Touristenvisums kann kein kantonales Rechtsmittel eingelegt werden (Erwägung 1). - Die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung an eine nicht aus einem EU/ EFTA-Staat stammende Person, die als Haushalthilfe beschäftigt werden soll, ist aus arbeitsmarktlichen Gründen unzulässig (Erwägung 2).
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Aargau Obergericht sonstige Kammern 25.11.2002 AGVE_2002_145
Visumsantrag
- Gegen die Verweigerung eines sog. Touristenvisums kann kein kantonales Rechtsmittel eingelegt werden (Erwägung 1).
- Die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung an eine nicht aus einem EU/ EFTA-Staat stammende Person, die als Haushalthilfe beschäftigt werden soll, ist aus arbeitsmarktlichen Gründen unzulässig (Erwägung 2).
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