Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts. Rechtliches Gehör. Begründungspflicht. - Im Steuererlassverfahren ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gemäss § 53 VRPG zulässig (Erw. I). - Umfang der Pflicht zur Begründung von Verfügungen und Entscheiden (Erw. II/1/b). - Kein stillschweigender Verzicht und keine stillschweigende Abweisung des Antrags auf Durchführung einer beweistauglichen Verhandlung (Erw. II/2).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 06.05.2002 AGVE_2002_104
Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts. Rechtliches Gehör. Begründungspflicht.
- Im Steuererlassverfahren ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gemäss § 53 VRPG zulässig (Erw. I).
- Umfang der Pflicht zur Begründung von Verfügungen und Entscheiden (Erw. II/1/b).
- Kein stillschweigender Verzicht und keine stillschweigende Abweisung des Antrags auf Durchführung einer beweistauglichen Verhandlung (Erw. II/2).
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer