opencaselaw.ch

AGVE_2001_81

Aargau · 2001-05-17 · Deutsch AG

Nichtigkeit einer Verfügung. Schutzwürdiges Interesse als Voraussetzung der Beschwerdelegitimation. - Schutzwürdiges Interesse (§ 38 Abs. 1 VRPG) ist auch bei der Behördenbeschwerde verlangt (Erw. 4/c, 6/b). - Zuständigkeiten der Steuerkommission und des Gemeindesteueramtes (Erw. 5). - Keine Nichtigkeit, wenn nach dem äusseren Anschein eine Veranlagungsverfügung der zuständigen Steuerkommission vorliegt, selbst wenn das Gemeindesteueramt eigenmächtig handelte (Erw. 6).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 17.05.2001 AGVE_2001_81

Nichtigkeit einer Verfügung. Schutzwürdiges Interesse als Voraussetzung der Beschwerdelegitimation.

- Schutzwürdiges Interesse (§ 38 Abs. 1 VRPG) ist auch bei der Behördenbeschwerde verlangt (Erw. 4/c, 6/b).

- Zuständigkeiten der Steuerkommission und des Gemeindesteueramtes (Erw. 5).

- Keine Nichtigkeit, wenn nach dem äusseren Anschein eine Veranlagungsverfügung der zuständigen Steuerkommission vorliegt, selbst wenn das Gemeindesteueramt eigenmächtig handelte (Erw. 6).

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer